"Der Vorstand besteht mindestens aus:
- dem Gildemeister
- dem 2. Gildemeister
- dem Schriftführer
- dem Schatzmeister
- dem Sportleiter
- Ehrenratsvorsitzender
- Waffenmeister
Weitere Mitglieder können bei Bedarf und nach Aufgabenbereiche in den erweiterten Vorstand gewählt werden ...."
Vertretungsberechtigung - Vgl. Satzung §11(3):
"Der Gildemeister und der 2. Gildemeister vertreten die Gilde gerichtlich und außergerichtlich (§§26-27 BGB). Sie sind gegenseitig vertretungsberechtigt."
Amtszeit des Vorstandes - Vgl. Satzung §11(4):
"Die Vorstandsmitglieder werden ... auf die Dauer von 5 Jahren gewählt."
Beschlußfähigkeit - Vgl. Satzung §11(6):
"Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern beschlußfähig. ..."