Landwehrschützengilde Klein Döbbern 2007 e.V.
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Vorstand und Ehrenrat

Gewählt: Vorstand, Kassenprüfer und Ehrenrat


 

Der Vorstand

Die Amtszeit des gewählten Vorstandes ist 5 Jahre. Dieser Vorstand wurde am 01.04.2022 gewählt und ist bis 2027 im Amt.

Position Name
Gildemeister Lothar Krogull
2. Gildemeister Jörg Weidmann
Schriftführer Marion K.
Schatzmeister Ingrid Sp.
Sportleiter Olaf T.
Waffenmeister Manon K.
Ehrenratsvorsitzender Maik B.
   

Erweiterter Vorstand

Position Name
Leiter Festkomitee Manon K.
Zeug- und Gerätewart Rolf F.

 


 

Ehrenrat

Der Ehrenrat hat 3 Mitglieder. Der Ehrenratsvorsitzende ist zugleich Mitglied im Vorstand.

Dieser Ehrenrat wurde am 01.04.2022 gewählt und ist bis 2027 im Amt.

Position Name
Ehrenratsvorsitzender Maik B.
Mitglied des Ehrenrates Mario R.
Mitglied des Ehrenrates Thomas K. (Kommandeur der Ehrengarde)

 


 

Kassenprüfer

Gewählt wurden 3 Kassenprüfer am 01.04.2022 für 5 Jahre (bis 2027)

Position Name
Kassenprüfer Heino H 
Kassenprüfer Petra T.
Kassenprüfer Jens K.

 


 

Der vertretungsberechtigte Vorstand

Der Vorstand wurde am 01.04.2022 gewählt und ist bis 2027 im Amt.
 
Position Name
Gildemeister Lothar Krogull
2. Gildemeister Jörg Weidmann

 


 

Vorstand der Schützengilde

Mitglieder des Vorstandes - Vgl. Satzung §11(2):

"Der Vorstand besteht mindestens aus:

  • dem Gildemeister
  • dem 2. Gildemeister
  • dem Schriftführer
  • dem Schatzmeister
  • dem Sportleiter
  • Ehrenratsvorsitzender
  • Waffenmeister

Weitere Mitglieder können bei Bedarf und nach Aufgabenbereiche in den erweiterten Vorstand gewählt werden ...."

Vertretungsberechtigung - Vgl. Satzung §11(3):

"Der Gildemeister und der 2. Gildemeister vertreten die Gilde gerichtlich und außergerichtlich (§§26-27 BGB). Sie sind gegenseitig vertretungsberechtigt."

Amtszeit des Vorstandes - Vgl. Satzung §11(4):

"Die Vorstandsmitglieder werden ... auf die Dauer von 5 Jahren gewählt."

Beschlußfähigkeit - Vgl. Satzung §11(6):

"Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern beschlußfähig. ..."


 

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