Die eigene Waffe
Warum eigentlich eine eigene Waffe? Sportschießen ist ein Präzisionssport, den man bis ins hohe Alter betreiben kann. Vereinswaffen bieten Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilhabe; die eigene Waffe öffnet den Weg zu Bestleistungen und zur Selbstverwirklichung. Ein Weg, der sich lohnt trotz finanzieller und bürokratischer Hürden. Wir beschreiben beispielgebend, wie man zur eigenen Waffe kommt und welche Voraussetzungen in welcher Reihenfolge dafür zu erbringen sind.
4 Schritte zur eigenen Waffe
(Stand 2019) Voraussetzung ist immer ein begründetes Bedürfnis! Beispielgebend, Sie wollen mit eigenen Waffen an den Rundenwettkämpfen teilnehmen:
Der Weg zur eigenen WBK:
Waffenrechtliche Erlaubnisse - Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken |
Schritt 1 - Bedürfnisbescheinigung
(Stand 2019)
Wer Pkt. 1-3 erfüllt, kann die Bedürfnisbescheinigung beim BSB beantragen.
(2x10=20,- EUR - wenn man sowohl gelbe als auch grüne WBK beantragt)
Folgende Voraussetzungen sind für die Bedürfnisbescheingung zu erfüllen:
- ein Jahr Mitgliedschaft im Schützenverein und damit Mitglied im BSB
(circa 76,- EUR Beitrag plus 25,- EUR Aufnahme) - mindestens 18 mal geschossen, hier reicht schon die regelmäßige Teilnahme an den kreisinternen Rundenwettkämpfen (RWK).
(circa 50,- EUR) - Sachkundig muss man sein (Lehrgänge und Prüfungen zur Waffensachkunde finden jährlich statt und dauern 3 Tage i.d.R. von Freitag 16.00 Uhr bis Sonntag nachmittag)
(115,- EUR)
Als Anlage zum Antrag auf Bedürfnisbescheinigung werden i.d.R. folgende Dokumente beigefügt:
- Kopie des Schießbuches
- Kopie der ggf. schon vorhandenen WBK
Der Antrag muss neben den eigenen Angaben auch den Namen, Stempel und Unterschrift des Schützenvereins haben und kann fertig ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller selbst an den Landsverband (BSB, Adresse steht auf den Antrag) geschickt werden.
Vor Bearbeitung des Antrages muss der Zahlungseingang von aktuell 20 Euro erfolgt sein.
Die Bedürfnisbescheinigung selbst wird dann i.d.R. an die Adresse des Schützenvereins gesendet und dem Antragsteller dann übergeben.
Das Formular steht zum Download bereit.
(zuletzt aktualisiert 01/2019)
Schritt 2 - Der Waffenschrank
(Stand 2019)
Der Waffenschrank
Bevor man eine WBK beantragt, braucht man einen Waffenschrank zur sicheren Aufbewahrung (A-Schrank mit B-Innenfach kostete 2011 circa 300,- EUR). Die Unterlagen zum Schrank sind in Deiner Akte bei der Waffenbehörde abgelegt. Bei erstmaliger WBK Antragstellung kommt die Polizei erfahrungsgemäß vor Ort und kontrolliert den Waffenschrank.
Die gesetzlichen Regelungen zur Waffenaufbewahrung sind in § 36 des Waffengesetzes (WaffG) und in § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) festgehalten.
NEU: Am 6. Juli 2017 trat das neue Waffengesetz in Kraft getreten. Es werden nur noch Waffenschränke neu zugelassen, die mindestens Widerstandsklasse N/0 nach EN 1143-1 entsprechen. Für bisher genutzte und zugelassene Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, S1 und S2 nach EN 14450 gilt Bestandsschutz. Für Waffenbesitzer, die ab dem 7. Juli 2017 einen Waffenschrank kaufen, gelten die folgenden Regeln:
- Widerstandsklasse N/0 nach EN 1143-1 (Schrankgewicht unter 200 kg) für Langwaffen unbegrenzt, bis zu 5 Kurzwaffen und Munition
- Widerstandsklasse N/0 nach EN 1143-1 (Schrankgewicht ab 200 kg) für Langwaffen unbegrenzt, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition
- Widerstandsklasse I nach EN 1143-1 für Langwaffen unbegrenzt, bis zu 5 Kurzwaffen und Munition
Wenn erlaubnispflichtige Munition außerhalb des Waffenschranks aufbewahrt werden soll, muss sie in einem verschließbaren Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss (oder besser) verwahrt werden.
Schritt 3 - Der WBK-Antrag
(Stand 2019)
Der WBK-Antrag
Mit der Bedürfnisbescheinigung und dem Waffenschrank kann man dann die Waffenberechtigungskarte (WBK) für das entsprechende Bedürfnis bei der waffenrechtlichen Behörde beantragen.
Ablauf bis zur Ausfertigung der Waffenberechtigungskarte (WBK)
Sind die Unterlagen vollständig, empfiehlt es sich, den Antrag persönlich bei der waffenrechtlichen Behörde
(for den Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus ist das: Polizeidirektion Süd, SB CB/SPN, Juri-Gagarin-Str. 15-16, Herr Klaus-Rainer Otte) abzugeben nach vorheriger Terminvereinbarung.
Danach geht die Sache zunächst seinen behördlichen Lauf: die Einwohnermeldedaten werden überprüft, das Vorstrafenregister wird abgefragt und die Revierpolizei kommt vorbei und kontrolliert den Waffenschrank. Ist alles ohne Beanstandungen wird die WBK und der Gebührenbescheid per Post zugestellt.
- Ausstellung einer WBK (gelb) nach §10 Abs. 1i.V.m. §14 Abs.2 WaffG für die erste Waffe - Gebühr: 45,00 EUR
- Ausstellung einer WBK (grün) nach §10 Abs. 1i.V.m. §14 Abs.2 WaffG - Gebühr: 60,00 EUR
- Eintragung der Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition in die WBK (§10 Abs.3 WaffG Satz 1 WaffG) - Gebühr: 15,00 EUR
Die WBK mit und ohne Voreintrag
Die gelbe WBK (i.d.R. für die erste Waffe) wird ohne Voreintrag zugestellt und erlaubt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben. Diese Berechtigung gilt auch für Repitier-Langwaffen mit gezogenen Läufen; einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).
Die grüne WBK wird mit Voreintrag erteilt (zum Beispiel Pistole, Kaliber .22 l.r.) und gilt befristet als Erwerbsberechtigung. Die WBK mit Voreintrag erlaubt, die von der Behörde in den Spalten 1 bis 3 bezeichneten Schußwaffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben.
Mit einem Voreintrag in der WBK als Erwerbsberechtigung (EWB) hat man die Voraussetzung, um beispielsweise bei einem Waffenhändler eine Waffe zu erwerben. (Ein Voreintrag in eine grüne WBK in den Spalten 1 bis 3 ist beispielsweise: Art Pistole, Kailber .22lfB und Datum-berechtigt zum Erwerb bis).
==> Die EWB gilt 1 Jahr, danach müsste das Bedürfnis und bei Ersteintrag auch die WBK erneut beantragt werden !
Schritt 4 - Kauf/Schenkung - Erwerb/Überlassung - Übergabe - Anzeige
(Stand 2019)
Die WBK ist die Erlaubnis für uns Sportschützen, die eingetragenen Waffen / Waffenarten zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben.
Kauf oder Schenkung - - Übergabe
Mit der WBK kann man jetzt mit einem anderen Schützenkameraden beispielgebend einen zivilrechtlichen Kaufvertrag / oder eine Schenkung einer Waffe abschließen.
Erwerb/Überlassung
Gleichzeitig füllen beide WBK Inhaber die Formulare zum Erwerb und zur Überlassung aus. Damit sind die Formalien erledigt.
Es ist sowohl ein Eigentümerwechsel erfolgt und gleichzeitig die rechtliche Voraussetzung erfüllt, dass der Käufer/der Beschenkte die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben darf.
Übergabe der Waffe
Der Erwerber kann nach Kauf/Schenkung und dem Ausfüllen der Formulare Erwerb/Überlassung die Waffe mitnehmen.
Anzeige Erwerb/Überlassung bei der waffenrechtlichen Behörde
Innerhalb von 14 Tagen müssen nun beide zu ihrer waffenrechtlichen Behörde und dort den Erwerb / die Überlassung anzeigen.
Die Behörde trägt dann gegen Gebühr die Waffen in die WBK ein beziehungsweise aus.