Beitragsordnung

Beitragsordnung

 der

Landwehrschützengilde Klein Döbbern 2007 e.V.

( Stand: 15. Oktober 2020 )

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Aufnahmegebühren (einmalig)

  • unter 18 Jahren                                       
    15,- €
  • über 18 Jahren                                        
    25,- €

Mitgliedbeiträge (pro Jahr)

  • Vollzahler (mit einem Einkommen über 1000,- €) 
    76,- €
  • Rentner und Arbeitslose (mit einem Einkommen unter 1000,- €)       
    52,- €
  • Kinder, Jugendliche, Studenten und Hartz IV Empfänger
    40,- €
  • Fördermitglieder (25 % von regulären Jahresbeitrag)                                        
    22,- €
  • Doppelmitgliedschaft zweier Familienangehöriger (je 75 % des Jahresbeitrages)                       
    116,- €

Bei besonderer Bedürftigkeit können Mitgliedsbeiträge entsprechend der Satzung teilweise oder erlassen bzw. Vollständig gestundet werden. Hierüber entscheidet auf Antrag der Vorstand der Schützengilde.

Der Mitgliedsbeitrag ist im laufenden Jahr bis spätestens zur ersten Mitgliederversammlung zu bezahlen.

Grundlage: Beschluss Mitgliederversammlung vom 12.12.2014/16.01.2015

Arbeitszeitkonto

10 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr
und
10,- € finanzieller Ausgleich für jede nicht geleistete Arbeitsstunde

Grundlage: Beschluss Mitgliederversammlung vom 07.03.2020