Schritt 3 - Der WBK-Antrag

(Stand 2019)

Der WBK-Antrag

Mit der Bedürfnisbescheinigung und dem Waffenschrank kann man dann die Waffenberechtigungskarte (WBK) für das entsprechende Bedürfnis bei der waffenrechtlichen Behörde beantragen.

Ablauf bis zur Ausfertigung der Waffenberechtigungskarte (WBK)

Sind die Unterlagen vollständig, empfiehlt es sich, den Antrag persönlich bei der waffenrechtlichen Behörde
(for den Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus ist das: Polizeidirektion Süd, SB CB/SPN, Juri-Gagarin-Str. 15-16, Herr Klaus-Rainer Otte) abzugeben nach vorheriger Terminvereinbarung.

Danach geht die Sache zunächst seinen behördlichen Lauf: die Einwohnermeldedaten werden überprüft, das Vorstrafenregister wird abgefragt und die Revierpolizei kommt vorbei und kontrolliert den Waffenschrank. Ist alles ohne Beanstandungen wird die WBK und der Gebührenbescheid per Post zugestellt.

  • Ausstellung einer WBK (gelb) nach §10 Abs. 1i.V.m. §14 Abs.2 WaffG für die erste Waffe - Gebühr: 45,00 EUR
  • Ausstellung einer WBK (grün) nach §10 Abs. 1i.V.m. §14 Abs.2 WaffG - Gebühr: 60,00 EUR
  • Eintragung der Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition in die WBK (§10 Abs.3 WaffG Satz 1 WaffG) - Gebühr: 15,00 EUR

Die WBK mit und ohne Voreintrag

Die gelbe WBK (i.d.R. für die erste Waffe) wird ohne Voreintrag zugestellt und erlaubt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben. Diese Berechtigung gilt auch für Repitier-Langwaffen mit gezogenen Läufen; einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).

Die grüne WBK wird mit Voreintrag erteilt (zum Beispiel Pistole, Kaliber .22 l.r.) und gilt befristet als Erwerbsberechtigung. Die WBK mit Voreintrag erlaubt, die von der Behörde in den Spalten 1 bis 3 bezeichneten Schußwaffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben.

Mit einem Voreintrag in der WBK als Erwerbsberechtigung (EWB) hat man die Voraussetzung, um beispielsweise bei einem Waffenhändler eine Waffe zu erwerben. (Ein Voreintrag in eine grüne WBK in den Spalten 1 bis 3 ist beispielsweise: Art Pistole, Kailber .22lfB und Datum-berechtigt zum Erwerb bis).

==> Die EWB gilt 1 Jahr, danach müsste das Bedürfnis und bei Ersteintrag auch die WBK erneut beantragt werden !